Die Änderung des Angebots der Hitman AG
nach dem Ultimatum der FSM (Brief 1
und
Brief 2)
stellt unsererseits ausdrücklich kein Eingeständnis dar, dass die beanstandeten Seiten
jugendgefährdend seien. Durch die getroffenen Maßnahmen wollen wir lediglich
weiteren Ärger
durch deutsche Behörden vermeiden, weil wir dessen mittlerweile müde sind.
Insbesondere verwahren wir uns gegen den schwammigen, beliebig auslegbaren Begriff entwicklungsbeeinträchtigend
.
Denn wirklich entwicklungsbeeinträchtigend sind in unseren Augen viele Medienangebote:
Diese werden jedoch nicht beanstandet.
Das Angebot der Hitman AG ist nicht entwicklungsbeeinträchtigend.
Ganz im Gegenteil kann die Seite dazu beitragen, bei Heranwachsenden eine gesunde Skepsis gegenüber dubiosen Internetangeboten durch eigenes Erkennen zu entwickeln.
Insoweit übernimmt diese Seite einen Teil desjenigen Erziehungsauftrages, dem sich viele nach dem Staat schreiende Eltern aus Bequemlichkeit nicht mehr stellen mögen. Der Ruf nach behördlicher Regulierung entbehrt ohnehin jeglicher Realität. Denn die Beschlagnahmungen von Handys an deutschen Schulen Anfang 2006 zeigen eines deutlich: Jugendliche wissen heute weit besser als jeder Erwachsene, wo abartige Bild- und Videodokumente aufzutreiben sind.
Das Vorgehen von sogenannten Jugendschützern gegen Filme wie Braindead
(von Oscar-Preisträger
Peter Jackson)
oder harmlose, rein wortbasierte Seiten wie Hitman
zeigt deutlich: Zensur findet statt!
Der Trick ist ebenso simpel wie perfide:
Nach und nach werden durch die
Beseitigung und Unterdrückung
missliebiger Angebote
bequeme Präzedenzfälle geschaffen; einer nach dem anderen. Und schließlich etabliert sich eine
Larifari-Vokabel wie entwicklungsbeeinträchtigend
fest im Machtinstrumentarium der Medien- und
Moralwächter. Spätestens an diesem Punkt wird
Artikel 5 des Grundgesetzes
zur Makulatur.
Eine Demokratie, die nicht einmal eine Seite wie den Hitman
als Ausdruck der Meinungsfreiheit
ertragen kann, hat den Schritt zum Denunziantenstaat bereits getan.
Ist ja nicht das erste Mal.
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