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Täter stehen im Licht, die Opfer sieht man nicht - Wie gerecht ist unser Rechtsstaat?

"Bei der Terrorabwehr darf es keine Unschuldsvermutung geben." Mit dieser Äußerung hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erst vor wenigen Tagen für Empörung gesorgt. Hat er damit eines der Fundamente unseres Rechtsstaats in Frage gestellt? Oder gibt es Gefahrensituationen, in denen das Unschuldsprinzip zweitrangig ist? Einmal mehr macht die erregte Debatte deutlich, wie schwierig es ist, im Umgang mit dem Recht widerstreitende Werte in Einklang zu bringen. Wie lässt sich unser Bedürfnis nach Sicherheit befriedigen, ohne Unschuldige zu kriminalisieren? Dürfen wir im Namen eines höheren Zweckes am Folterverbot rühren? Zeigt nicht der Fall des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz, wohin es führt, wenn wir unsere rechtsstaatlichen Prinzipien aufgeben? Wie kann sich die Justiz gerade bei spektakulären Fällen dem Druck der öffentlichen Meinung entziehen, die ein rasches und womöglich hartes Urteil fordert? Andererseits erwarten auch die Opfer, dass ihre Interessen angemessen berücksichtig werden. Lässt sich das Verlangen nach Gerechtigkeit mit unserem Verständnis von Recht vereinbaren? Was haben Schuld, Strafe und Sühne miteinander zu tun? Wann kann der Staat "Gnade vor Recht ergehen" lassen? Am 29. April 2007 fragt "west.art am sonntag" nach dem sensiblen Verhältnis zwischen Gerechtigkeitsempfinden und Rechtssystem.

  1. 29.04.2007 11.00, WDR, west.art am sonntag
  2. 29.04.2007 13.30, Eins Festival, west.art am sonntag
  3. 02.05.2007 06.00, Eins Festival, west.art am sonntag
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