"Ossis" - Keine eigene Ethnie, aber eine Beleidigung?
Aus Enttäuschung wurde Wut und schließlich ein Fall fürs Gericht. Gabriela S. bewarb sich erfolglos auf eine Stelle als Bilanzbuchhalterin. So gesehen, nicht außergewöhnlich. Aber auf dem zurückgesandten Lebenslauf der gebürtigen Ostberlinerin war "Ossi" notiert - daneben ein Minuszeichen. Damit war das Maß für Gabriela S. voll. Sie wolle sich nicht als "Minus-Ossi" abqualifizieren lassen und zog vor Gericht. Ihr Anwalt berief sich auf das Antidiskriminierungsgesetz. Demnach darf niemand wegen seiner ethnischen Herkunft Nachteile bei Bewerbungen erfahren. Doch sind "Ossis" eine eigene Ethnie? Nein, urteilte das Arbeitsgericht in Stuttgart. Andererseits könne die Bezeichnung "Ossi" durchaus beleidigen, so der Richter weiter. Eine Revision wurde zugelassen und somit geht die Diskussion weiter. Und jetzt wird auch das Grundgesetz ins Spiel gebracht. Dort steht: Niemand darf wegen seiner "Herkunft" benachteiligt werden. Fühlen sich Ossis als eigene Ethnie? Welche Vorurteile gibt es zwischen Ost und West? Sind die Begriffe "Ossi" und "Wessi" Beleidigungen?
- 20.04.2010 21.00, RBB, Klipp & Klar
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