Was erhalten Sie für Ihre tüchtige Mitarbeit?
Jeder, der die IZVAI über mehr als zehn verbotswürdige Internetangebote informiert, darf sich - zum privaten wie geschäftlichen Gebrauch - die hier abgebildete Auszeichung herunterladen:
Diese Auszeichung können Sie in Ihre eigene, vermutlich hinreichend saubere Internetseite einbinden, oder Sie können das Bild ausdrucken und auf Briefbögen oder Visitenkarten verwenden.
Hinweise zum Mißbrauch:
Sollten Sie diese Auszeichung widerrechtlich verwenden, müssen wir mit aller Schärfe gegen Sie vorgehen. Eine widerrechtliche Verwendung liegt insbesondere vor:
- wenn Sie weniger als zehn verbotswürdige Seiten gemeldet haben,
- wenn Sie selbst Betreiber eines zweifelhaften Internetangebotes sind,
- wenn Ihr Internetangebot den strengen ästhetischen Kriterien der IZVAI widerspricht.
Diese Liste darf keinesfalls als vollständig betrachtet werden.
Helfen Sie dabei, das Internet sauber zu machen!