Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Im allgemeinen lehnen wir es ab, uns und andere durch langweilige Verträge einzuengen. Wir verstehen uns auch so. Und wenn nicht, dann sorgen wir schon dafür. Trotzdem legen einige unserer Kunden Wert auf diesen ganzen kleingedruckten Unfug. Außerdem meinte unser Anwalt, es könne nichts schaden, wenn man ein paar Dinge vorher klarstellt.

§ 1

Wenn Sie Kahl & Rode den Auftrag geben, Ihr Unternehmen auf Vordermann zu bringen, gehen Sie damit kein Risiko ein. Wir dienen unserem Kunden und werden deshalb in Ihrem Interesse handeln, nicht in dem des Unternehmens.

§ 2

Alle unpopulären Entscheidungen, die wir in Ihrem Namen treffen, nehmen wir voll auf unsere Kappe. Sie können sich unterdessen bei den Leidtragenden bequem lieb Kind machen. Dafür bezahlen Sie uns nach individuell vereinbarten Tarifen.

§ 3

Wir garantieren, dass wir bei einem Bestand von 20 Mitarbeitern und darüber mindestens 30 Prozent Ihrer Angestellten rausekeln. In der Regel verwenden wir dafür unser Spezialverfahren Corporate Outgrossing. Sollte das nicht ausreichen, lassen wir gewisse Beziehungen spielen, von denen Sie aber jetzt nichts wissen müssen.

§ 4

Sollte es uns nicht gelingen, Ihren Betrieb zu verschlanken, zahlen Sie uns kein Honorar. Aber keine Sorge: Wir haben bisher noch immer die Leute auf die Straße bekommen.

§ 5

Alles andere regeln wir unter vier Augen, da wir nicht der Ansicht sind, dass jede Abmachung schriftlich fixiert gehört. Sie können uns ganz vertrauen; unsere Methoden sind wasserdicht und legal.

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